Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für Düsseldorf, Köln, Neuss und ganz NRW vom Profi in Sachen Hausverwaltung

Für Mieter spielt der Unterschied zwischen Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung eigentlich keine Rolle. Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter seine Betriebskosten umlegen darf, so werden sie dem Mieter in Rechnung gestellt. Allerdings muss das vom Mietvertrag bis zur Betriebs- und Nebenkostenabrechnung alles rechtssicher erledigt werden. Deshalb ist es sinnvoll eine erfahrene Hausverwaltung mit der in Rechnungstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu beauftragen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?

Betriebskosten sind grundsätzlich all jene Kosten, die einem Vermieter durch den Betrieb des Gebäudes entstehen. Nebenkosten sind rechtlich gesehen diejenigen Kosten, die dem Vermieter entstehen, die er aber nicht an den Mieter weiterverrechnen darf wie Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten. Allerdings sind Nebenkosten nicht genau definiert und werden außerdem oft synonym zu den Betriebskosten verwendet. Oft werden als Nebenkosten auch jene Kosten bezeichnet, die direkt durch den Mieter anfallen wie Strom-, Gas- oder Telekommunikationskosten. Rechnet der Mieter diese nicht direkt mit einem Versorger ab, so werden sie in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter in Rechnung gestellt.

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Abschlagszahlungen für die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung

Ist für die Betriebs- und Nebenkosten eine Abschlagszahlung vereinbart, so hat der Vermieter mindestens einmal jährlich eine Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Eine Differenz zwischen Abschlagszahlungen und dem Ergebnis der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ist dann dem Mieter zu erstatten beziehungsweise von diesem zu begleichen. Bei Vereinbarung einer Pauschale für Betriebs- und Nebenkosten entfällt die Abrechnung. Der Vermieter bzw. seine Hausverwaltung kann dann allerdings auch keine Nachzahlung verlangen, wenn tatsächlich höhere Kosten entstehen, als durch die Pauschale zur Betriebskostenabrechnung vereinbart wurde.

Welche Kosten fallen unter die Betriebskostenabrechnung?

Als Posten der Betriebskostenabrechnung zählen laut Betriebskostenverordnung die „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“. Dort werden aufgezählt: die Grundsteuer, Kosten für die Wasserversorgung und die Entwässerung, Heizungskosten inklusive Warmwasserversorgung, Kosten für den Betrieb von Aufzügen, Kosten für Straßenreinigung und Müllbeseitigung, bei Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, sowie die Kosten der Gartenpflege. Ebenfalls zu den Betriebskosten zählen Stromkosten zur Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Räume, Kosten für Schornsteinreinigung, sowie Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude. Auch Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantenne, einer SAT-Anlage oder des TV-Kabelanschlusses sowie
Betriebskosten für Einrichtungen der Wäschepflege können als Betriebskosten geltend gemacht werden. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Betriebskosten können also geltend gemacht werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Gebäude anfallen. Explizit nicht unter Betriebskosten fallen Sanierungen und Instandhaltungen. Für eine Weiterverrechnung der Betriebskosten an die Mieter ist Voraussetzung, dass dies im Mietvertrag geregelt ist.

Welche Kosten fallen unter die Nebenkostenabrechnung?

Wie oben schon erwähnt sind die Nebenkosten, die in der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen, diejenigen Kosten, die der Mieter durch seine Nutzung der Mietsache direkt verursacht, die aber vom Vermieter beglichen oder zur Verfügung gestellt werden. Immer häufiger tauchen dabei in letzter Zeit, sofern das so vereinbart ist, Kosten für Strom auf, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach erzeugt hat und an die Mieter weiterverkauft. Nicht auftauchen dürfen in einer Nebenkostenabrechnung des Mieters die Nebenkosten des Vermieters wie Instandhaltung, Verwaltungskosten oder Sanierungen. Um all diese Kostenstellen rechtssicher auseinanderhalten zu können, ist es sinnvoll, eine professionelle Hausverwaltung mit der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu beauftragen.

Wenn Sie eine erfahrene und kompetente Hausverwaltung für die Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung und/oder Nebenkostenabrechnung suchen, melden Sie sich bei uns.

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