Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für Düsseldorf, Köln, Neuss und ganz NRW vom Profi in Sachen Hausverwaltung
Für Mieter spielt der Unterschied zwischen Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung eigentlich keine Rolle. Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter seine Betriebskosten umlegen darf, so werden sie dem Mieter in Rechnung gestellt. Allerdings muss das vom Mietvertrag bis zur Betriebs- und Nebenkostenabrechnung alles rechtssicher erledigt werden. Deshalb ist es sinnvoll eine erfahrene Hausverwaltung mit der in Rechnungstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu beauftragen.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?
Betriebskosten sind grundsätzlich all jene Kosten, die einem Vermieter durch den Betrieb des Gebäudes entstehen. Nebenkosten sind rechtlich gesehen diejenigen Kosten, die dem Vermieter entstehen, die er aber nicht an den Mieter weiterverrechnen darf wie Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten. Allerdings sind Nebenkosten nicht genau definiert und werden außerdem oft synonym zu den Betriebskosten verwendet. Oft werden als Nebenkosten auch jene Kosten bezeichnet, die direkt durch den Mieter anfallen wie Strom-, Gas- oder Telekommunikationskosten. Rechnet der Mieter diese nicht direkt mit einem Versorger ab, so werden sie in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter in Rechnung gestellt.
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